Sie hatten einen Unfall und tragen keine Schuld? Unsere unabhängigen Gutachter sind in ganz Baden-Württemberg unterwegs und kommen auch zu Ihnen!
Wichtige Fragen vorab:
Warum benötige ich nach einem Verkehrsunfall ein KFZ-Gutachten?
Nur so können Sie sicher sein, dass alle Schäden festgestellt, dokumentiert und mit den neuesten Kalkulationsprogrammen berechnet werden und Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher bzw. Der Versicherung geltend gemacht werden können. Wir empfehlen für die Durchsetzung der Ansprüche immer einen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Mit über 20 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Unfall-/Schadensgutachten haben Sie mit uns einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Wir stehen Ihnen von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Unser Gutachten umfasst unter anderem eine Prognose der Reparaturkosten und der Reparaturdauer, eine Einschätzung der Reparaturwürdigkeit, der Wertminderung und der Verkehrssicherheit des Unfallfahrzeugs. Dabei werden auch Zustand und Alter des Fahrzeugs, seine Laufleistung und eventuelle Vorschäden berücksichtigt.
Was kostet mich ein KFZ-Gutachten?
Ab einer Schadenhöhe von ca. 800 Euro (regionale Unterschiede möglich!) wird der Schaden üblicherweise besichtigt. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie als Geschädigter auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen selbst gewählten und unabhängigen Kfz-Gutachter hinzuziehen.
Anwaltskosten sowie Ersatzwagen/Ausfallentschädigungen sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Bei eigen verschuldeten Unfällen/Schäden wird Ihre Voll- oder Teilkasko-Versicherungsgesellschaft einen eigenen Gutachter schicken.
Genügt auch ein Kostenvoranschlag meiner KFZ-Werkstatt?
Ein Kostenvoranschlag reicht in der Regel nicht aus!
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie einen Anspruch auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Nur mit einem professionellen Gutachten haben Sie die rechtliche Grundlage, um den gesamten Schaden bei der Versicherung geltend zu machen.
Eventuell ist Ihr Auto nach dem Schadensereignis weniger Wert? Die sogenannte Wertminderung muss ebenfalls ausgeglichen werden!
Während das Auto repariert wird, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung!